
1. Präambel
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die sich an die fachlichen Normen und an die nationalen und internationalen Gepflogenheiten halten, gelten ausdrücklich – bei Abwesenheit von Sondervereinbarungen -, für unsere gesamten Verkäufe, namentlich für Verkäufe an Unternehmen im Sortenbau, Gemüseanbau, Gemüseproduktion, Pflanzenherstellung, Baumschulen, Konservenproduktion, Weiterverarbeitung, Körperschaften, Gruppierungen, Wiederverkäufer, Landschaftsarchitekten, Golfbetreiber usw.. Allein die Aufgabe einer Bestellung ist gleichbedeutend mit der Annahme der Geschäftsbedingungen, die im Katalog oder auf jeglichen anderen Geschäftsunterlagen unserer Firma festgehalten sind.
2. Preis
Die Preise sind jene, die sich aus unseren am Tag der Bestellung geltenden Tarifen ableiten. Sie sind zuzüglich Steuern und zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten zu verstehen.
Sie können ohne Vorwarnung zu jedem beliebigen Zeitpunkt geändert werden, sie werden erstellt vorbehaltlich wichtiger Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld.
Die angezeigten Preise pro Menge und Artikel gelten, wenn diese in einem Auftrag und für eine Lieferung bestellt werden.
Der in einer Spalte angeführte Preis gilt ab der Menge, die in der Spalte oben angeführt ist.
Der Mindestbestellwert pro Auftragslinie beträgt 5.- €. Wird dieser aufgrund einer kleinen Bestellmenge unterschritten, so der Mindestwert von 5.- € pro Linie fakturiert.
Unsere Lieferungen werden in der wirtschaftlichsten Verpackung geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung verfügbar ist.
Bei Bestellungen mit spezifischen Verpackungen kann für eine Verpackung nach Maß ein Aufschlag je Verpackung vereinbart werden.
3. Porto- und Verpackungskosten
Außer der Ware selbst berechnen wir bei jeder Bestellung einen Pauschalbetrag für die Bearbeitung der Bestellung und den Versand des Saatguts, je nach unseren jeweils geltenden Tarifen.
4. Bestellungen
Die Bestellungen werden nach Maßgabe des Möglichen bearbeitet.
Die Lieferungen erfolgen je nach Beschaffung und Verfügbarkeit. Sie können als Ganzes oder in Teilen durchgeführt werden.
Im Fall von Unterproduktion oder Missernte, die von Klimastörungen oder Schäden jeglicher Art an landwirtschaftlichen Kulturen verursacht wurden, wird eine Reduzierung der Bestellung ganz oder teilweise angewandt.
Der Käufer kann in Folge keinerlei Entschädigung fordern.
Von unseren Außendienstlern getätigte Geschäfte sind für uns erst verbindlich, wenn sie von unserer Firma per Einschreiben mit Bescheinigung des Bestellungseingangs (frz. Abk. ARC) bestätigt wurden.
Die Lieferung kann nur erfolgen, wenn der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber der Firma insgesamt erfüllt hat, gleichviel welcher Art sie sind.
Die Lieferfrist wird ohne jede Garantie rein anhaltmäßig gegeben.
5. Annullierung von Bestellungen
Vollständige oder teilweise Annullierung einer Bestellung von Setzlingen durch den Kunden, weniger als 6 Wochen vor der Lieferung, zieht von Rechts wegen einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 50 % des Werts der annullierten Bestellung nach sich, ohne dass die Firma Graines VOLTZ nachweisen müsste, dass sie aufgrund dieser Annullierung einen Verlust erlitt. Wenn jedoch die Produkte der annullierten Bestellung unverkäuflich sind, behält sich Graines VOLTZ das Recht vor, eine vollständige Wiedergutmachung des erlittenen Schadens zu fordern.
6. Versand / Lieferung und Risiken
Unsere Waren werden auf Rechnung und Gefahr des Empfängers befördert, ungeachtet des in Rechnung gestellten Beförderungswegs. Sie werden vor dem Abpacken bzw. der Übergabe an die Speditionsfirma, die uns eine Versandbescheinigung zu übergeben hat, sorgfältig geprüft.
Wir fordern von unseren Kunden:
- den Inhalt der Sendung zu prüfen, bevor sie dem Lieferanten die Abnahme bescheinigen, vor allen Dingen wenn es sich um Jungtriebe handelt. Wir betonen, dass die Abnahme der Sendungen erst dann bescheinigt werden darf, wenn sie nachgeprüft haben, dass diese sich in gutem Zustand befinden, dass das Gewicht tatsächlich dem angegebenen Gewicht entspricht und dass die Versiegelungen tadellos erhalten sind;
- begründete Vorbehalte, Havarien, Verluste, Fehlmengen oder Verzögerungen usw. auf der Lieferliste zu verzeichnen. Um eine Entschädigung zu erwirken, müssen diese Vorbehalte binnen 48 Stunden per Einschreiben mit Empfangsbescheinigung beim Spediteur gemeldet werden, mit Kopie an unsere Firma.
Graines Voltz unternimmt alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen für den Jungpflanzentransport unter optimalen Temperaturbedingungen, und kann in keinem Fall zur Verantwortung gezogen werden, falls die Kühl- oder Wärmekette während des Ausladens unterbrochen wird und so die Ware witterungsbedingte Schäden erleidet. Der Kunde bzw. Empfänger der Pflanzen ist verpflichtet, jegliche warenschützende Vorsichtsmaßahme zu treffen, und dies, sobald die LKW-Türen geöffnet werden, insbesondere bei sehr niedrigen oder extrem hohen Außentemperaturen
Der Käufer muss die Art seiner Reklamation, seines Vorbehalts oder seiner Anfechtung klar formuliert anführen bzw. begründen, und er muss die Produkte, die Gegenstand dieser Reklamation, des Vorbehalts oder der Anfechtung sind nach Menge, Qualität und Preis anführen. Der Käufer muss für die Realität der festgestellten Mängel Belege vorlegen. Graines VOLTZ behält sich das Recht vor, direkt oder über Vermittlung eines Beauftragten eine Feststellung bzw. eine Nachprüfung vor Ort durchzuführen. Daher ist der Käufer gehalten, die strittigen Produkte zu erhalten und der Firma Graines VOLTZ oder deren Beauftragten jegliche Einrichtung für die Durchführung der w. o. angesprochenen Feststellungen oder Nachprüfungen zur Verfügung zu stellen.
7. Bezahlung
Zahlungen sind an den Geschäftssitz in Colmar zu leisten. Für vorzeitige Zahlung wird kein Rabatt gewährt. Unsere Zahlungskonditionen sind üblicherweise Zahlung innerhalb 30 Tagen netto.
Auf jeder Rechnung ist der Fälligkeitstermin angeführt.
Bei Fristüberschreitung werden, ohne dass eine Zahlungserinnerung nötig wäre, Verzugszinsen zum EZB-Zinssatz, um 10 Punkte erhöht, fällig. Zusätzlich berechnen wir rechtmäßig und ohne vorherige Ankündigung für jede Zahlungsverzögerung Schadenersatz für Beitreibungskosten in Höhe von 40 € pauschal. Dieser Schadenersatz kann auch höher ausfallen, wenn die Beitreibungskosten gemäß Belegen die Pauschale überschreiten.
Kunden, die die vorgesehenen Zahlungsfristen nicht einhalten, oder Kunden, die schon einmal Gegenstand eines Beitreibungsverfahrens waren, werden nach Bereinigung ihres Kontos nur gegen Bezahlung bei Bestellung von 50% bzw. des Gesamtbetrags beliefert.
Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung bei Fälligkeit berechnen wir im Rahmen der Strafklausel rechtmäßig Schadenersatz in Höhe von 15 % der nichtbezahlten Summe.
Bank- und Beitreibungskosten, die sich aus einer Fristverlängerung ergeben, gehen zu Lasten des Kunden. Die Nichtbezahlung unserer Rechnungen hat eine Mahnung zur Folge.
Im Fall einer im Voraus von unserer Abteilung genehmigten Zahlungsstaffelung wird bei Nichtbezahlung einer fälligen Rate ab sofort der gesamte Forderungsbetrag fällig. Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, die laufenden Geschäfte und Bestellungen zu kündigen, unbeschadet weiterer Rechtsmittel. Wir sind aufgrund einer solchen Tatsache sämtlicher Verpflichtungen enthoben.
8. Neue Kunden
Personen, mit denen wir keine geschäftlichen Beziehungen unterhalten, werden gebeten, ihrer ersten Bestellung ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie eine Begleichung in Höhe des Betragswerts beizulegen oder uns eine Sendung per Nachnahme zu genehmigen oder auch einen Zahlungsdauerauftrag zu unterzeichnen.
9. Wiederverpackung durch den Käufer
Wenn unser Kunde plant, die ursprüngliche Verpackung der von uns gelieferten Waren auszutauschen, so hat er kraft Gesetz Nr. 64-1360 vom 31. Dezember 1964 über Handelsmarken nicht das Recht, für die wiederverpackten Güter unsere Marke zu benutzen. Eine Wiederverpackung zieht die vollständige Enthebung der Firma Graines VOLTZ von der Haftpflicht nach sich.
10. Benutzungsbedingungen der Produkte / Haftpflicht
Die Benutzung der Produkte durch den Käufer ist beschränkt auf die Produktion einer einzigen kommerziellen Ernte. Von der Produktion ausgeschlossen sind jedwede Reproduktion der Samen und jegliche vegetative Vermehrung. Außer bei gegenteiligen gesetzlichen Verfügungen, ist jegliche Benutzung der Produkte – einschließlich jener der Parentalstämme, die zufällig unter letzteren anwesend sein könnten – zum Zweck der Forschung, der Selektion oder molekularen bzw. genetischen Charakterisierung streng verboten. Der Käufer ist im Fall des Wiederverkaufs der Produkte an einen Dritten gehalten, den Dritten über die oben beschriebenen Verpflichtungen zu unterrichten. Jeder Verstoß gegen die oben angesprochenen Benutzungseinschränkungen wird mit gerichtlichen Schritten gegen den Käufer geahndet.
Graines VOLTZ beschränkt die Benutzung sämtlicher Produkte ausschließlich auf die Verwendung und Verwendungsklassen, für welche sie zugelassen sind. Mit anderen Worten, jeder Gebrauch, der nicht ausdrücklich auf der Etikette angeführt ist, ist verboten; die Firma lehnt jedwede Haftung ab im Fall der Benutzung eines Produkts außerhalb des gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Rahmens der Homologierung.
Unsere Produkte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Verkäufers nicht im Export wiederverkauft werden.
11. Geschützte Sorten und Produkte
Bestimmte von uns verkaufte Sorten sind Gegenstand einer Patent-, Marken- oder Herkunfts-Anmeldung, d.h. einer regelmäßig erneuerten Anmeldung; der Käufer kann keinerlei Eigentumsrechte erwerben, weder durch Benutzung noch Beanspruchung dieser Sorten. Er verpflichtet sich ab sofort, bei Kenntnisnahme eines Verstoßes die Firma Graines VOLTZ unverzüglich und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln über jegliche Beeinträchtigung ihrer Eigentumsrechte an Patenten oder Marken zu unterrichten; er verpflichtet sich zu enger Zusammenarbeit mit ihr, um angesichts solcher Verstöße die Rechte der Firma Graines VOLTZ zu wahren.
Die Reproduktion geschützter Sorten bzw. die Verwendung von angemeldeten Herkunftsbezeichnungen oder Handelsmarken ist verboten, außer mit schriftlicher Einwilligung von Graines VOLTZ.
Der Käufer genehmigt jegliche Kontrolle von Graines VOLTZ und sichert seine Zusammenarbeit zu, wenn es darum geht, eventuelle Einschränkungen der Rechte von Graines VOLTZ zu überprüfen. Zu diesem Zweck erlaubt er der Firma Graines VOLTZ oder jeder von dieser bezeichneten Person den direkten Zugang zu seinen eigenen Infrastrukturen, d.h. zu den Gewächshäusern, zur Verwaltung, usw. – wie auch zu jenen Dritter, die unter der Verantwortung des Käufers bewirtschaftet werden.
Der Käufer stellt sicher, dass Personen, die die Produkte handhaben oder entgegennehmen, die oben dargelegten Verpflichtungen befolgen, so dass die Rechte der Firma Graines VOLTZ gewahrt bleiben.
12. Reklamationsfristen/ Produktkonformität/ Garantien
Außer bei spezifischen Jungtrieben müssen Reklamationen, sich auf den äußeren Aspekt und die spezifische Reinheit erstrecken, binnen 15 Tagen nach dem Eintreffen der Ware erhoben werden.
Keinerlei Garantieansprüche unter Berufung auf die vorliegenden Bedingungen können vom Käufer bei Mängeln erhoben werden, die in Erscheinung treten:
- 50 Tage nach der Lieferung der Produkte an den Käufer, wenn die Mängel die Keimfähigkeit betreffen,
- innerhalb der normalen Säe- und Kontrollfristen unmittelbar nach der Lieferung, wenn die Mängel die Authentizität des Saatguts, die Sortenreinheit und seine spezifische Reinheit betreffen.
Bei Jungtrieben können die Waren bei der Abnahme zugelassen und Reklamationen können uns binnen 48 Stunden mitgeteilt werden. Nach Fristablauf gelten die Sendungen als angenommen.
Bei ausbleibender Reklamation unter den oben angeführten Bedingungen gilt die Abnahme als vorbehaltlos abgenommen, und die Haftung der Firma Graines VOLTZ wegen fehlender Produktkonformität kann nicht mehr gebunden werden.
In Betreff Natur der verkauften Produkte kann die Haftung des Verkäufers bei anerkannten bzw. nachgewiesenen Fehlern oder Mängeln - insbesondere in Belangen Authentizität, Sortenreinheit, spezifische Reinheit oder Keimfähigkeit, Konformitäten gegenüber Resistenzen, Resistenz gegen Stammzellen oder Rassen, bislang unbekannte Krankheiten und angekündigte Toleranzen -, in keinem Fall den Betrag der Lieferung des gelieferten Artikels überschreiten, einschließlich berechtigter Kosten, die sich aus der Rückgabe der Waren ergeben. Zur Gewährleistung der Qualität, wie oben angeführt, ist es dem Käufer verboten, in welcher Weise auch immer die gelieferten Produkte zu graduieren, zu kalibrieren, einzuhüllen oder zu präparieren, es selbst zu tun oder es einen Dritten tun lassen.
Wir prüfen mit größter Sorgfalt jedwede Reklamation, die bei uns infolge eines Fehlers unsererseits erhoben werden könnte, und wir weigern uns gegebenenfalls nicht, die beanstandete Ware zu ersetzen bzw. ganz oder teilweise zu vergüten.
Der Käufer nahm des Weiteren zur Kenntnis, dass die Illustrationen, die Kataloge oder sonstige Beschreibungen der Firma Graines VOLTZ in Betreff Qualität, Gewicht und Abmessungen der Produkte weit möglichst den Tests und Experimenten der Firma Graines VOLTZ entsprechen. Jedoch können diese Unterlagen in keinem Fall unsere Haftung binden, falls die Ergebnisse anders ausfallen.
Der Käufer nahm auch zur Kenntnis, dass die Produkte für den menschlichen oder tierischen Genuss nicht geeignet sind.
13. Rückgabemodalitäten
Produktrückgaben erfolgen gemäß einer formalen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Rückgabeanträge müssen binnen acht Tagen nach dem Versand gestellt werden, und die Rücksendung der Ware muss innerhalb von acht Tagen nach dem Rückgabeantrag erfolgen. Nur Waren, die in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgegeben werden, erhalten eine Gutschrift - von maximal 60% des anfänglichen Werts. Ohne die Vereinbarung zurückgegebene Produkte werden zur Verfügung des Erwerbers gehalten, und es wird auf sie kein Guthaben erstellt.
Kosten und Risiken der Retouren gehen stets zu Lasten des Erwerbers.
Rückgaben von Jungpflanzen werden generell abgelehnt.
14. Kulturkästen
Die Kultur- und Transporttrays, in denen die Jungpflanzen angeliefert werden, sind und bleiben zu jedem Zeitpunkt das Eigentum der Firma Graines VOLTZ, sie dürfen von Dritten ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Firma Graines VOLTZ nicht benutzt werden. Der Kunde hat die Kästen an einem sauberen Ort zu lagern und sie für die Firma Graines VOLTZ zur Verfügung zu halten, die die Rückführung in das Produktionszentrum besorgt. Bei Nichtrückbringung könnte eine Strafe von 5,00 Euro je Kasten verhängt werden.
10,00 Euro Strafe werden verhängt im Fall der Verwendung durch einen Dritten ohne schriftliche Einwilligung der Firma Graines VOLTZ; die Kästen werden auf Kosten des Kunden in das logistische Zentrum der Firma VOLTZ zurück gebracht.
15. Farbe der Illustrationen
Die Farbfotos in unseren Katalogen wurden unter günstigen Wachstumsbedingungen aufgenommen: identische Ergebnisse können nicht unbedingt garantiert werden. In manchen Fällen könnten sie keine 100%ig exakte Reproduktion darstellen, dies aufgrund der Bedingungen, unter denen sie ausgedruckt werden.
Die Farben, Nuancen und Vegetationszyklen werden anhaltmäßig und nicht rechtsverbindlich angeführt.
16. Höhere Gewalt
Die Bestellungen werden vorbehaltlich Höherer Gewalt ausgeführt. Als Fälle Höherer Gewalt gelten beispielsweise und nicht erschöpfend: Kriegshandlungen, Streiks, Brand und Unfälle in sämtlichen Betrieben, die an Produktion und Vertrieb der Produkte und Setzlinge beteiligt sind.
17. Versteckte Mängel
Versteckte Mängel, für die eine Haftung gebunden werden kann, müssen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestehen. Der Käufer hat jeglichen Beleg für die Realität und Existenz der vor dem Gefahrenübergang festgestellten Mängel vorzulegen.
Graines VOLTZ behält sich das Recht vor, direkt oder über einen Beauftragten Feststellungen und Nachprüfungen vor Ort durchzuführen. Der Käufer stellt in diesem Fall der Firma Graines VOLTZ bzw. deren Beauftragten die Einrichtungen für die oben erwähnten Feststellungen und/oder Nachprüfungen zur Verfügung.
Vom Käufer können keinerlei Rechtsmittel unter Berufung auf die vorliegenden Bedingungen bei Mängeln eingelegt werden, die nach dem Säen oder Pflanzen der Produkte in Erscheinung treten, wenn der Käufer nicht in der Lage ist zu beweisen, dass er die strittigen Produkte ordnungsgemäß erwarb, indem er die Rechnungen und/oder Zertifikate vorlegt, die von Graines VOLTZ beim Verkauf ausgestellt wurden.
Bei Nichtbefolgung dieser Bedingungen kann die Haftung für versteckte Mängel der Produkte nicht gebunden werden. Wenn nachgewiesen ist, dass die gelieferten Produkte mangelhaft sind, können diese mit Einwilligung der Firma Graines VOLTZ zurück genommen oder vergütet werden.
In jedem Fall, Graines VOLTZ erfüllt ihre Haftpflicht für versteckte Mängel unter den oben festgelegten Bedingungen nur unter der Voraussetzung, dass der Käufer von den Produkten einen normalen Gebrauch gemacht hat, dass er sie in keiner Weise wie auch immer geändert hat und dass er sie so gelagert, bewahrt und gehandhabt hat, dass ihre Erhaltung in gutem Zustand gesichert ist.
18. Eigentumsvorbehaltsklausel
Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Preises das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor. In diesem Zusammenhang gilt nicht als Bezahlung, im Sinne der vorliegenden Bestimmungen, die Aushändigung von Tratten oder jeglichen Titel einer Zahlungsverpflichtung.
Es wird dem Käufer gestattet, im Rahmen einer normalen Ausübung seiner Geschäfte die gelieferten Waren weiter zu verkaufen. Doch darf er sie nicht als Pfand verleihen oder das Eigentumsrecht an ihnen als Garantie weitergeben. Bei Wiederverkauf tritt er an uns die Forderungen ab, die aus dem Wiederverkauf an den Dritten zu seinen Gunsten entstehen. Die Genehmigung zum Weiterverkauf wird bei Zahlungseinstellung automatisch hinfällig. Bei Beschlagnahme oder jeglichem sonstigen Einschreiten eines Dritten ist der Käufer gehalten, uns unverzüglich davon zu verständigen.
Trotz der Anwendung der vorliegenden Eigentumsvorbehaltsklausel trägt der Käufer die Risikolasten im Fall von Verlust oder Vernichtung, ab sofort nach Lieferung. Er übernimmt auch die Versicherungskosten.
19. Ergebnisse
Die erzielten Ergebnisse hängen nicht nur vom Produkt und seiner Qualität ab, sondern auch von Faktoren, die nur schwer oder überhaupt nicht bewertbar oder vorhersehbar sind, die sehr unterschiedlich sein können - je nach Region, Umwelt, Boden- und Witterungsbedingungen, je nach Anbau- und Kultivierungsverfahren; unsere Ratschläge bzw. Vorschläge sind daher rein anhaltmäßig zu verstehen; sie können keinesfalls als Erntegarantie ausgelegt werden.
20. Datenschutz
Die persönlichen Daten des Kunden, die im Rahmen jeder Bestellung erfasst und gespeichert werden, dienen ausschließlich der reibungslosen Abwicklung der Bestellung, Lieferung und Rechnungsstellung.
Graines Voltz behält sich die Möglichkeit vor, die vom Kunden übermittelten Daten zu kommerziellen Zwecken zu verwenden, sofern sich der Kunde bei der Angabe seiner persönlichen Daten damit einverstanden erklärt hat.
Dabei können die Daten, vorbehaltlich der Einhaltung strenger Vertraulichkeitsvorschriften, die für einige dieser Daten gelten, zu den gleichen Verwendungszwecken innerhalb der Unternehmensgruppe, zu der wir gehören, und an unsere Vertragspartner, Dienstleister und Subunternehmen sowie an die gesetzlich befugten Verwaltungs- und Justizbehörden weitergegeben werden.
Die Daten können auch an ein Nicht-EU-Land mit gleichwertigem Datenschutzniveau weitergegeben werden.
Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz Nr. 78/17 vom 6. Januar 1978 weisen wir Sie darauf hin, dass Sie ein Recht auf Abfrage, Zugriff und Berichtigung Ihrer persönlichen Daten haben sowie das Recht, sich der Verarbeitung Ihrer Daten aus legitimen Gründen zu widersetzen. Zur Ausübung dieser Rechte können Sie sich schriftlich an die folgende Adresse wenden: Graines Voltz SA, 1 rue Edouard Branly F-68000 Colmar, zu Händen des Datenschutzbeauftragten.
21. Gerichtsstand
Bei Rechtsstreiten gilt ausschließlich das französische Recht.
Unsere Verkäufe insgesamt werden unter den oben genannten Bedingungen abgewickelt; allein die Tatsache, eine Bestellung aufzugeben, ist gleichbedeutend mit der Annahme dieser Bedingungen. Für Rechtsstreitigkeiten, gleichviel aus welchem Grund, sind ausschließlich die Gerichte in COLMAR zuständig, die Verantwortlichkeiten festzustellen, dies gilt auch für beschleunigte Verfahren.